Das Pfadfindergesetz

Das Pfadfindergesetz ist ein wesentlicher Baustein der Pfadfinderei und wurde in seiner ursprünglichen Form bereits 1907 von BiPi formuliert.
In seiner heutigen Form besteht das Pfadfindergesetz der dpsg seit 2005, als es im Rahmen einer Mitgliederbefragung wieder in die Ordung des Bundesverbandes aufgenommen wurde.

Das Pfadfindergesetz ist dabei als Grundordnung und Lebenseinstellung zu verstehen, die der Pfadfinderei zugrunde liegt. Es geht nicht darum, dass nur der ein guter Pfadfinder ist, der alle Regeln strikt und ohne Ausnahme umsetzt. Niemand ist perfekt. Es geht darum, diese Regeln als Orientierung zu verstehen und sie als Leitgedanken für unser Handeln anzuerkennen.

Als Pfadfinderin...
Als Pfadinder...

... begegne ich allen Menschen mit Respekt und habe alle Pfadfinderinnen und Pfadfinder als Geschwister.
... gehe ich zuversichtlich und mit wachen Augen durch die Welt.
... bin ich höflich und helfe da, wo es notwendig ist.
... mache ich nichts halb und gebe auch in Schwierigkeiten nicht auf.
... entwickle ich eine eigene Meinung und stehe für diese ein.
... sage ich, was ich denke, und tue, was ich sage.
... lebe ich einfach und umweltbewusst.
... stehe ich zu meiner Herkunft und zu meinem Glauben.

Quelle: www.dpsg.de